Rechtsprechung
OLG Hamburg, 09.01.2007 - 3 U 183/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,13291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 177
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 177 § 182 § 242
Zur Wirksamkeit einer strafbewehrten wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung durch Mitarbeiter der Schuldnerin ohne Vertretungsmacht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Stillschweigende Genehmigung einer ohne Vertretungsmacht des Schuldners für diesen durch einen seiner Mitarbeiter abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung; Antwortpflichten und Aufklärungspflichten aus einer durch Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 06.07.2006 - 327 O 94/06
- OLG Hamburg, 09.01.2007 - 3 U 183/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.02.2005 - XI ZR 41/04
Erlaubnisbedürftigkeit rechtsberatender Tätigkeit einer GmbH
Auszug aus OLG Hamburg, 09.01.2007 - 3 U 183/06
Das setzt voraus, dass der Genehmigende die Unwirksamkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet und dass in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, dass bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (BGH WM 2005, 786).
- OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 2 U 44/18
Unterlassung und Zahlung von Vertragsstrafe
Die durch die Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes entstandene Sonderverbindung gebietet nach Treu und Glauben eine Pflicht zur Antwort und Aufklärung (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 09.01.2007 - 3 U 183/06, BeckRS 2007, 04490).